Strategien zur Optimierung und Effizienzsteigerung

Rechtliche Grundlagen

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen im Überblick:

QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)

Die QM-Richtlinie fordert explizit ein strukturiertes Notfallmanagement als Bestandteil des Qualitätsmanagements. Konkret heißt es hier:

„Einrichtungen müssen geeignete Maßnahmen treffen, um auf Notfallsituationen vorbereitet zu sein und diese situationsgerecht zu bewältigen.“
Das umfasst: 

  • die schriftliche Dokumentation der Abläufe,
  • regelmäßige Schulungen des Personals,
  • und die Bereitstellung geeigneter Ausrüstung.

Sorgfaltspflicht gemäß § 630a BGB (Behandlungsvertrag)

Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, den allgemein anerkannten fachlichen Standard einzuhalten – auch in Notsituationen.           Dazu gehört, dass sowohl ärztliches wie nicht-ärztliches Personal befähigt ist, lebensrettende Sofortmaßnahmen durchzuführen.

Verkehrssicherungspflicht und Organisationsverschulden

Bei unzureichendem Notfallmanagement kann die Praxisleitung für organisatorische Mängel haftbar gemacht werden – etwa bei fehlender Ausstattung oder mangelhafter Schulung.

Ein funktionierendes Notfallmanagement schützt Sie also auch haftungsrechtlich.

 Anforderungen im Rahmen des Qualitätsmanagements

Ein praxisgerechtes Notfallmanagement Arztpraxis QM umfasst:

  •  Standardisierte Prozessbeschreibung im QM-Handbuch
  •  Checklisten & SOPs (Standard Operating Procedures) für typische Notfallszenarien
  •  Verankerung im Schulungskonzept (z. B. jährliche Notfalltrainings mit Dokumentation)
  •  Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung im Rahmen interner Audits oder Team-Reviews
  •  Nachweisführung bei externen Prüfungen (Kassenärztliche Vereinigung, Zertifizierung, Begehungen)

Jede Praxis hat ihr eigenes Risikoprofil – abhängig von Fachrichtung, Patientenkollektiv und Leistungsangebot. Überlegen Sie gemeinsam mit uns! Sprechen Sie und an.