Rechtliche Grundlagen
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen im Überblick:

QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
Die QM-Richtlinie fordert explizit ein strukturiertes Notfallmanagement als Bestandteil des Qualitätsmanagements. Konkret heißt es hier:
„Einrichtungen müssen
geeignete Maßnahmen treffen, um auf Notfallsituationen
vorbereitet zu sein und diese situationsgerecht zu
bewältigen.“
Das
umfasst:
- die schriftliche Dokumentation der Abläufe,
- regelmäßige Schulungen des Personals,
- und die Bereitstellung geeigneter Ausrüstung.
Sorgfaltspflicht gemäß § 630a BGB (Behandlungsvertrag)
Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, den allgemein anerkannten fachlichen Standard einzuhalten – auch in Notsituationen. Dazu gehört, dass sowohl ärztliches wie nicht-ärztliches Personal befähigt ist, lebensrettende Sofortmaßnahmen durchzuführen.
Verkehrssicherungspflicht und Organisationsverschulden
Bei unzureichendem Notfallmanagement kann die Praxisleitung für organisatorische Mängel haftbar gemacht werden – etwa bei fehlender Ausstattung oder mangelhafter Schulung.
Ein funktionierendes Notfallmanagement schützt Sie also auch haftungsrechtlich.
Anforderungen im Rahmen des Qualitätsmanagements

Ein praxisgerechtes Notfallmanagement Arztpraxis QM umfasst:
- Standardisierte Prozessbeschreibung im QM-Handbuch
- Checklisten & SOPs (Standard Operating Procedures) für typische Notfallszenarien
- Verankerung im Schulungskonzept (z. B. jährliche Notfalltrainings mit Dokumentation)
- Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung im Rahmen interner Audits oder Team-Reviews
- Nachweisführung bei externen Prüfungen (Kassenärztliche Vereinigung, Zertifizierung, Begehungen)
Jede Praxis hat ihr eigenes Risikoprofil – abhängig von Fachrichtung, Patientenkollektiv und Leistungsangebot. Überlegen Sie gemeinsam mit uns! Sprechen Sie und an.